flexible Altersgrenze

flexible Altersgrenze
I. Personalwirtschaft: Arbeitszeitflexibilisierung,  Arbeitszeitmodelle.
II. Beschäftigungspolitik: Arbeitszeitpolitik.
III. Gesetzliche Rentenversicherung:Möglichkeit, bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres  Altersrente zu beziehen, wenn die hierfür jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist mit Abschlägen bei der Rentenhöhe verbunden.
IV. Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Lexikon der Economics. 2013.

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